OGTS

Seit dem Schuljahr 2016/17 ist die Grundschule Neunkirchen auch eine Offene Ganztagsschule.  Der Antrag hierfür wurde von der Schulleitung und dem damaligen Elternbeirat  befürwortet. Eine ausführliche Elternbefragung hatte im Vorfeld stattgefunden. Träger der Offenen Ganztagsschule Neunkirchen ist die Marktgemeinde Neunkirchen am Brand.

Durch die finanzielle Förderung des Freistaates Bayern sind Offene Ganztagsschulen für die Eltern prinzipiell kostenfrei. Das Kultusministerium hat für alle Offenen Ganztagsschulen den rechtlichen Rahmen geschaffen. Eine Offene Ganztagsschule ist gemäß dem Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz grundsätzlich ein Ganztagsangebot in schulischer Verantwortung. An staatlichen Schulen wird sie während der Unterrichtswochen als schulische Veranstaltung genehmigt und organisiert.

Auch der zeitliche Rahmen ist durch das Kultusministerium vorgegeben:

  • So muss das Angebot an mindestens 2 Tagen besucht werden, es ist auch eine Teilnahme an 4 Tagen möglich.
  • Es gibt die Möglichkeit zur Einrichtung von Kurzzeitgruppen bis 14 Uhr und
  • zur Einrichtung von Langzeitgruppen bis 16 Uhr.
  • Kurz- und Langzeitgruppe können miteinander kombiniert werden ( zweimal kurz und zweimal lang).

Die Buchung wird zum Schuljahresanfang vorgenommen und kann während des ganzen Schuljahres nur in begründeten Ausnahmefällen geändert werden. Befreiungen müssen (je nach Umfang) von der Schulleitung oder der Koordinatorin der OGTS genehmigt werden.

Da es sich um eine Offene Ganztagsschule handelt ist der Besuch am Nachmittag freiwillig und es können auch andere Formen der nachmittäglichen Betreuung (z. B. ein Hort) in Anspruch genommen werden.

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